Pflichtangaben Erdgas

Gegenstand des Geschäftes

Der Netzbetreiber wird Unternehmen unter den in der Verbändevereinbarung vom 04. Juli 2000 beschriebenen Bedingungen den Zugang zu seinem Erdgasverteilungsnetz ermöglichen. Zwischen dem Netzbetreiber und dem Transportkunden wird durch den Netzzugangsvertrag eine maximal nutzbare Stundenleistung in kW sowie eine Transportmenge in kWh vereinbart. Zur Durchführung des Netzzuganges werden Systemdienstleistungen vom Netzbetreiber erbracht. Der Netzbetreiber wird eine vereinbarte Transportkapazität in Höhe dieser vereinbarten maximal nutzbaren Stundenleistung in seinem Verteilungsnetz vorhalten, die der Transportkunde flexibel nutzen kann. Dem Transportkunden wird im Rahmen vorhandener Netzkapazitäten eine Steuerungsdifferenz von zusätzlich 2 Prozent der vereinbarten maximal nutzbaren Stundenleistung zustehen. Zu einer über die vereinbarte maximale Stundenleistung hinausgehende Inanspruchnahme des Netzes wird der Transportkunde nicht berechtigt sein.

Die im Preisblatt veröffentlichten Entgelte beziehen sich ausschließlich auf den Netzzugang zu den vorhandenen Anlagen im Sinne der Verbändevereinbarung. Die Kosten für Erstellung, Betrieb und Instandhaltung des technischen Netzzuganges insbesondere auch der dazugehörigen Mess-, Regelungs- und Übertragungseinrichtungen gehen gemäß Verbändevereinbarung zu Lasten des Transportkunden.

Zusätzliche Dienstleistungen wie z.B. Bilanzausgleich und Qualitätsanpassung können individuell vereinbart werden und sind nicht Bestandteil des Netzzugangsentgeltes.

 

Verfahrensspezifische Parameter (PDF)

Entgelte

Zahlungsbedingungen

Die Abrechnungszyklen für das Netzzugangsentgelt werden individuell im Netzzugangsvertrag geregelt. Der Transportkunde wird periodische Abschlagszahlungen leisten. Die Höhe der Abschlagszahlungen richtet sich nach der vereinbarten maximalen Stundenleistung sowie der vereinbarten Jahresmenge und wird im Netzzugangsvertrag vereinbart.

Wirtschaftliche Voraussetzungen des Transportkunden

Netzzugang wird grundsätzlich nur solchen Transportkunden gewährt, die über eine Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung verfügen. Zur Absicherung möglicher aus dem Netzzu- gang resultierender Risiken können vom Netzbetreiber entsprechende Sicherungsleistungen wie z.B. Bankbürgschaften oder Vorauszahlungen verlangt werden. Entsprechendes wird im Netzzugangsvertrag geregelt.

Der Transportkunde wird zudem die zeitgleichheit - bezogen auf die Stunde - von Ein- und Ausspeisung sicherstellen.

Brennwerte

Veröffentlichung des Brennwertes gemäß § 40 Abs. 1 Nr. 7 der GasNZV (Gasnetzzugangsverordnung)

Monatlicher Abrechnungsbrennwert

Monatlicher Abrechnungsbrennwert

Januar 2024 11,596 kWh/Nm³
Dezember 2023 11,499 kWh/Nm³
November 2023 11,573 kWh/Nm³
Oktober 2023 11,596 kWh/Nm³
September 2023 11,615 kWh/Nm³
August 2023 11,585 kWh/Nm³
Juli 2023 11,579 kWh/Nm³
Juni 2023 11,627 kWh/Nm³
Mai 2023 11,583 kWh/Nm³
April 2023 11,560 kWh/Nm³
März 2023 11,480 kWh/Nm³
Februar 2023 11,514 kWh/Nm³
Januar 2023 11,530 kWh/Nm³
Dezember 2022 11,526 kWh/Nm³
November 2022 11,504 kWh/Nm³
Oktober 2022 11,504 kWh/Nm³
September 2022 11,563 kWh/Nm³
August 2022 11,566 kWh/Nm³
Juli 2022 11,585 kWh/Nm³
Juni 2022 11,520 kWh/Nm³
Mai 2022 11,582 kWh/Nm³
April 2022 11,565 kWh/Nm³
März 2022 11,275 kWh/Nm³
Februar 2022 11,397 kWh/Nm³
Januar 2022 11,408 kWh/Nm³

Bedingungen

Rechtliche Rahmenbedingungen des Netzzugangs

Der Netzzugangsvertrag wird zwischen dem Netzbetreiber und dem Transportkunden, einer juristischen Person, geschlossen. Bei neu herzustellenden Anschlüssen und bei gekündigten Anschlussverhältnissen ist ergänzend der Abschluss eines Netzanschlussvertrages zwischen dem Netzbetreiber und dem Netzanschlussnehmer (Eigentümer des erdgasversorgten Grundstücks) notwendig. Ergänzend kann ein Netzendkundenvertrag zwischen dem Netzbetreiber und dem Erdgaskunden geschlossen werden.

Technische Voraussetzungen des Transportkunden

Für die korrekte Abwicklung und Abrechnung des Netzzuganges sind die ent-sprechenden technischen Voraussetzungen zu schaffen, um die ein- bzw. ausge-speiste Erdgasmenge bezogen auf die Stunde zu messen und zu registrieren. Deshalb können Transportkunden nur für die Belieferung von Erdgaskunden, die über eine geeignete Leistungsmessung mit Datenfernübertragung verfügen, Netzzugang begehren.
Es gelten die "Technischen Rahmenbedingungen" des Netzbetreibers in der jeweils gültigen Fassung.

Engpassmanagement

Beim Wechsel eines Endverbrauchers zu einem neuen Lieferanten wird bei der Verteilung von Netzkapazitäten gegenüber dem Kunden bzw. dem neuen Lieferanten eine entsprechende Kapazität im Endverteilernetz oder eine dem Endkunden zuzuordnende Kapazität in einer Stichleitung zu diesem Kunden vorrangig zur Deckung des durch den Lieferantenwechsel entstehenden Kapazitätsbedarfs des Endkunden zur Verfügung gestellt.

Liegt ein Engpass von Transportkapazitäten im Endverteilungsnetz vor, wird der Netzbetreiber die Allokation der knappen Kapazitäten nach dem Grundsatz "first committed - first served" vornehmen. Unterscheiden sich die Netzzugangsanfragen hinsichtlich der nachgefragten Leistungen wird der Netzbetreiber mit den Interes-senten parallel über die Konditionen zur Erbringung der Leistungen verhandeln und dem Bewerber mit dem aus Sicht des Netzbetreibers wirtschaftlich günstigsten Angebot innerhalb einer angemessenen Frist den Zuschlag erteilen.

Pflichten des Transportkunden

Der Transportkunde wird auf eigene Kosten sicherstellen, dass den stündlich ausgespeisten Mengen wärmeäquivalent und zeitgleich entsprechende Einspeisemengen gegenüberstehen.

Der Transportkunde wird verpflichtet sein, an den Einspeisestellen systemkompa-tibles Gas für den Transport anzustellen, das die in der Anlage "Kompatibilität" der Verbändevereinbarung festgelegten Anforderungen erfüllt. Des weiteren wird der Transportkunde nach Maßgabe der Anforderungen des Netzbetreibers sicherstellen, dass durch das eingespeiste Gas keine bestehenden anderweitigen vertraglichen Verpflichtungen bei anderen Erdgaskunden verletzt werden.

Der Transportkunde wird dafür sorgen, dass ein ständig erreichbarer Ansprechpartner benannt wird, der über die erforderlichen Fähigkeiten und Kompetenzen verfügt.

Der Transportkunde wird die finanziellen Verpflichtungen übernehmen, die sich im Zusammenhang mit dem Netzzugang z. B. durch Planung, Bau und Betrieb neuer Übernahmestationen oder Leitungen, durch Änderungsmaßnahmen an bestehenden Übernahmestationen oder Leitungen, durch Installation und Wartung neuer Messgeräte o.ä. ergeben.

Weitere Pflichten können im Netzzugangsvertrag vereinbart werden.

Netzdaten und Strukturmerkmale

1. Netzkopplungspunkte

Gemäß § 20 der GasNZV finden Sie hier die Auflistung der Netzkopplungspunkte zum vorgelagerten Netzbetreiber:

Vorgelagerter Netzbetreiber Netzkopplungspunkte Gasbeschaffenheit
Open Grid Regional Münchberg 1
August-Horch-Strasse

Münchberg 2
Wulmersreuth
H-Gas


H-Gas

2. Gasbeschaffenheit

Gasanalyse des von der EMS GmbH & Co. KG vertriebenen H-Gases

Bezeichnung Formel Einheit Durchschnittswert
Kohlendioxid CO2 Mol-% 0,12
Stickstoff N2 Mol-% 0,84
Methan CH4 Mol-% 97,50
Ethan C2H6 Mol-% 1,06
Propan C3H8 Mol-% 0,34
Butan C4H10 Mol-% 0,11
Pentan C5H12 Mol-% 0,02
Hexan + höhere KW C6H14 + Mol-% < 0,01
       
Brennwert (ändert sich monatlich) H s,n kWh/m³ 01.09.2023
11,615
Heizwert ca. H i,n kWh/m³ 10,044
Wobbezahl obere W s,n kWh/m³ 14,751
Wobbezahl untere W i,n kWh/m³ 13,300
Luftbedarf L min m³/m³ 9,646
Sauerstoffbedarf O2 min m³/m³ 0,2025
Dichte rho, n kg/m³ 0,7372
Relative Dichte dv (Luft = 1) --- 0,570
Methanzahl     92
CO2-Emissionsfaktor   T/GJ 0,0552

3. Strukturmerkmale

Länge des Gasleitungsnetzes                                                                                 2021
Hochdrucknetz: 13 km
Mitteldrucknetz: 1 km
Niederdrucknetz: 71 km
Gesamtlänge: 85 km
Länge des Hochdrucknetzes:
HD > DN 350: 0 km
HD < DN 350: 13 km
Entnommene Jahresarbeit: 9,5 Mio. Nm³
Gesamtentnahme:  
Anzahl der Ausspeisepunkte:
Ausspeisung Hochdruck: 3 Stück
Ausspeisung Mitteldruck: 11 Stück
Ausspeisung Niederdruck: 2.457 Stück
Gesamt: 2.471Stück
Jahreshöchstlast:
Zeitgl. Jahreshöchstlast: 2.656 Nm³/h
Zeitpunkt (Tag): 20.01.2022
Zeitpunkt (Uhrzeit): 07:00 Uhr

4. Instandhaltung

Gemäß § 20 (1) lit. 7 Gasnetzzungangsverordnung (GasNZV) sind Gasnetzbetreiber verpflichtet, einen Zeitplan über vorgesehene kapazitätsrelevante Instandhaltungsarbeiten am Gasverteilernetz sowie Informationen über Änderungen zu veröffentlichen.

Während des Jahres 2023 sind bei den Stadtwerken Münchberg keine kapazitätsrelevanten Arbeiten geplant.

5. Netzgebiet Münchberg

Die gelb hervorgehobenen Ortschaften werden durch die Stadtwerke Münchberg versorgt.

 

Formulare und Anträge

Dokumente herunterladen Gasanschlussantrag, Erteilung Ausnahmegenehmigung

Grundversorgung

Die Energieversorgung Münchberg-Schwarzenbach/Saale (EMS) GmbH & Co. KG beliefert derzeit die meisten Haushaltskunden im Netzgebiet mit Erdgas. Gemäß § 36 (2) EnWG ist daher festzustellen, dass die Energieversorgung Münchberg-Schwarzenbach/Saale (EMS) GmbH & Co. KG somit der Grundversorger im Sinne des § 36 (1) EnWG ist. (Stand 01.07.2009).

Die Allgemeinen Preise für die Versorgung im Niederdruck sind im Preisblatt unter Gas Allgemeine Tarife veröffentlicht.

Gesetzliche Grundlagen/Netzzugangsverträge

Das neue Energiewirtschaftsgesetz räumt der Öffentlichkeit umfangreiche Informationsrechte ein. Dem kommen wir gern nach und bieten hier die Möglichkeit zum Download der entsprechenden gesetzlichen Grundlagen.

Lieferantenrahmenvertrag

Lieferanten-Rahmenvertrag zur Netznutzung sowie zur Belieferung von Kunden im Netz des Verteilnetzbetreibers (VNB) mit elektrischer Energie 

Ab dem 1. Oktober 2010 bieten wir unseren Netznutzern an, die Datenmeldungen in den Prozessen Zählerstands-/Zählwertübermittlung, Stammdatenänderung und Netznutzungsabrechnung in anderen als von der Bundesnetzagentur in den Ziffern 1 und 3 des GPKE-Beschlusses vorgesehenen Formaten von uns zu erhalten. Sie haben die Möglichkeit, im Rahmen der Geschäftsprozesse Zählerstand-/Zählwertübermittlung und Stammdatenänderung anstelle der gemäß GeLi vorgegebenen Datenformate die Zählerstände für Ihre Kunden bzw. Änderungen der Stammdaten Ihrer Kunden per Email als Excel-Datei in den nach GeLi geltenden Fristen übermittelt zu bekommen. Ferner bieten wir Ihnen an, die Netznutzungsabrechnung anstatt im INVOICE-Format in Papierform zu übersenden und als Bestätigungsmeldung eine Bestätigung Ihrerseits per Email anstelle von INVOICE- bzw. REMADV-Meldungen zu akzeptieren.

Sollten Sie von diesem Angebot Gebrauch machen wollen, bitten wir Sie um eine kurze Mitteilung, damit wir Ihnen die entsprechende Vereinbarung übersenden können. Nach ihrer Unterzeichnung wird diese Vereinbarung zum Bestandteil des Lieferantenrahmenvertrages. Andernfalls verbleibt es beim Datenaustausch auf Basis des EDIFACT-Standards gemäß den Ziffern 1, 3 des GPKE-Beschlusses.

Ihr Ansprechpartner

Netzbetrieb
Lothar Lottes

Pflichtveröffentlichung gem. REMIT (Art. 4 Abs. 1)

www.fxenergy.de

siehe Remit, Kunden