Wasserabgabesatzung
Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Stadt Münchberg
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Wassergebühren
Laut Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung
§ 10 Abs. 3 beträgt die Gebühr 1,75 € pro cbm entnommenen Wassers
§ 10 Abs. 4 beträgt die Gebühr 1,75 € pro cbm entnommenen Wassers
für Bauwasser oder sonstiges, über einen beweglichen Wasserzähler erfasstes Wasser.
Die Grundgebühr für einen Wasserzähler mit Nenndurchfluß bis 2,5 cbm beträgt 50,00 €/Jahr.
Die Änderung der Satzung tritt am 01. Januar 2022 in Kraft.
Die Satzungsänderung wurde am 16.12.2021 in der Stadtratssitzung der Stadt Münchberg beschlossen.
Zu diesen Gebühren wird die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe (derzeit 7 %) erhoben.
Beschaffenheit/Werte
Bei Fragen rund um unser Wasser:
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Anschlussanträge
Die Stadtwerke Münchberg benötigen vor Baubeginn Wasseranschlussanträge. Diese müssen vom Hausbesitzer ausgefüllt und unterzeichnet werden.
Außerdem muss der ausführende, bei uns zugelassene, Wasserinstallateur ebenfalls den Antrag unterzeichnen.
Sie können die entsprechenden Anschlussanträge hier downloaden.
Abwasser
1 Kubikmeter Abwasser kostet 3,67 €.
Grundgebühr für Zähler mit 2,5 cbm Nenndurchfluss 30,00 €.
Die Abwassergebühren sind mehrwertsteuerfrei.
Die Abwassergebühren werden im Auftrag der Stadt Münchberg durch die Stadtwerke von den Hausbesitzern eingezogen.
Für das Kanalnetz ist die Stadt Münchberg, Ludwigstraße 15, 95213 Münchberg zuständig.
Zuständiger Mitarbeiter bei der Stadtverwaltung
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Herstellungsbeiträge
ab 01.09.2001
Laut § 6 der Beitrags- und Gebührensatzung beträgt der Herstellungsbeitrag
1,28 €/m² Grundstücksfläche
3,84 €/m² Geschossfläche